Krankenkassenbeitrag für freiwillig versicherte Rentner
Wer in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt hat und in Rente geht, bleibt in den meisten Fällen automatisch pflichtversichert. Doch was gilt für freiwillig Versicherte, also Menschen, die vorher in der privaten Krankenversicherung waren und nun in die gesetzliche wechseln wollen?
Grundsätzlich gilt: Wer bereits privat versichert ist, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln – weder als Arbeitnehmer noch im Ruhestand. Das ist eine wichtige Regel. Wer also bis zur Pensionierung in einer privaten Krankenversicherung war, bleibt dort auch als Rentner, es sei denn, er erfüllt besondere Voraussetzungen, wie beispielsweise eine Versicherungspflicht durch geringes Einkommen.
Für diejenigen, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung waren und nun in Rente gehen, ändert sich hingegen einiges. Sie sind freiwillig versicherte Rentner und zahlen weiterhin Beiträge – allerdings nur auf ihre gesetzliche Rente. Der Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, wie bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen. Davon bezahlt in der Regel der Versicherte 7,3 Prozent, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung als sogenannte Beitragszuschuss für Rentner.
Wichtig ist: Die Höhe der Beiträge hängt direkt von der Rente ab. Je höher die Rente, desto höher die Beiträge – allerdings gibt es eine Obergrenze, den sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Zudem können Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkasse hinzukommen, die vollständig vom Versicherten getragen werden müssen.
Fazit: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, zahlt auch als Rentner Beiträge – aber mit erheblichem Zuschuss. Wer aber vorher privat war, hat kaum eine Chance, in die gesetzliche Versicherung zu wechseln. Planung ist daher bereits vor der Rente entscheidend.
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