Wann läuft mein Führerschein ab?

Seit Januar 2013 gilt in Deutschland eine neue Regelung für Führerscheine: Sie sind nicht mehr lebenslang gültig. Wer seitdem einen Führerschein – egal ob für Pkw oder Motorrad – erhalten hat, muss ihn alle 15 Jahre erneuern. Das bedeutet, dass bereits im Jahr 2028 die ersten neuen Führerscheine ablaufen könnten, je nach Ausstellungsdatum.

Besonders wichtig: Diese Regel betrifft auch den Motorradführerschein der Klasse A. Viele wissen das noch nicht, aber auch hier gilt dieselbe Frist wie beim Pkw-Führerschein. Wer also 2013 seinen Führerschein gemacht hat, sollte spätestens 2028 an die Verlängerung denken.

Wer vor 2013 einen Führerschein besitzt – also zum Beispiel einen alten Papierführerschein –, sollte nicht automatisch glauben, dass alles in Ordnung ist. Diese Dokumente sind zwar formal gültig, aber viele Behörden raten dennoch zur Umtauschpflicht bis 2033. Denn ab diesem Zeitpunkt verlieren die alten Papierdokumente ihre Anerkennung im EU-Raum. Wer dann im Ausland fahren möchte, könnte Probleme bekommen.

Die Erneuerung ist zum Glück meist unkompliziert. Man benötigt lediglich einen aktuellen biometrischen Passfoto, den alten Führerschein, Personalausweis und gegebenenfalls ein Sehtest-Gutachten. Die Gebühr liegt in der Regel unter 20 Euro. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich rechtzeitig bei seiner zuständigen Führerscheinbehörde. So bleibt mehr Zeit für die Straße – und weniger für Bürokratie.

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