Wie hoch ist die AHV-Rente ohne eigene Erwerbstätigkeit in der Schweiz?

Wer in der Schweiz niemals gearbeitet und somit keine AHV-Beiträge geleistet hat, kann dennoch eine staatliche Altersrente erhalten – allerdings unter gewissen Voraussetzungen. Die AHV kennt keine Rente aus reiner Bedürftigkeit, sondern eine Mindestrente, die an die Zahl der bezahlten Beitragsjahre geknüpft ist.

Die sogenannte Vollrente gemäss Rentenskala 44 beträgt im Jahr 2020 monatlich 1185 Franken, also 14 220 Franken pro Jahr. Um diese volle Rente zu erhalten, muss man von seinem 20. Lebensjahr an bis zur Pensionierung ohne Unterbruch Beiträge geleistet haben. Wer nie gearbeitet hat, hat logischerweise keine Beiträge bezahlt und kann daher keine Vollrente beanspruchen.

Allerdings können Personen, die beispielsweise durch Erziehungsarbeit oder Pflege von Angehörigen beruflich ausfielen, Beiträge angerechnet bekommen. Auch Ehepartner von Erwerbstätigen können Anspruch auf eine Partnerrente haben, sofern sie im Rahmen der Ehe oder durch Aufzucht von Kindern aus dem Erwerbsleben ausschieden.

Für jemanden, der wirklich keine Beiträge geleistet hat und auch keine Anrechnungen geltend machen kann, bleibt als letzte Sicherung die Sozialhilfe. Die AHV allein zahlt in solchen Fällen keine Rente. Die kantonalen Sozialdienste prüfen dann individuell, ob Unterstützung gewährt wird, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Die Regelung zeigt: In der Schweiz ist die Altersvorsorge stark an die Erwerbstätigkeit gebunden. Wer nie gearbeitet hat, ist daher auf zusätzliche familiäre oder staatliche Unterstützung angewiesen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen