Krankenversicherung für Rentner: So kommen Sie zurück in die gesetzliche Kasse
Wenn Sie in Rente gehen, stellt sich oft die Frage, wie Ihre Krankenversicherung weitergeführt wird. Wer früher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ruhestand dort bleiben – oder sogar zurückkehren.
Die wichtigste Regel: Um nach der Pensionierung pflichtversichert zu sein, müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihrer Erwerbszeit – also den letzten 15 Berufsjahren – mindestens neun Jahre lang gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie damals Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied waren. Wichtig ist nur, dass die Versicherung in der GKV tatsächlich bestand.
Wer diese Bedingung erfüllt, wird automatisch in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernommen. Das gilt auch, wenn Sie vorher privat versichert waren – solange die 90-Prozent-Regel greift. Wer diese Frist verpasst oder nicht erfüllt, bleibt in der privaten Versicherung, kann aber unter Umständen später doch wieder in die GKV wechseln, etwa bei niedrigem Einkommen.
Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse nach der Rente ist also kein Selbstläufer, aber durchaus möglich. Besonders wichtig: Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung beraten. Falsche Annahmen können teuer werden – besonders, wenn die Rechnung mit der privaten Prämie in die Höhe schnellt.
Wer die Voraussetzungen kennt und rechtzeitig handelt, kann im Alter von der stabilen Beitragsbemessung und umfassenden Leistungen der GKV profitieren.
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