Arbeitslosengeld ab 59: Wie lange habe ich Anspruch?

Wenn man 59 Jahre alt ist, beträgt die maximale Dauer für das Arbeitslosengeld **24 Monate**. Das gilt, solange die betreffende Person mindestens **48 Monate innerhalb der letzten acht Jahre** in der Arbeitslosenversicherung war – also beispielsweise durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer langsam an. Wer jünger als 58 ist, erhält unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise 15 oder 18 Monate Leistung. Doch ab **vollendetem 58. Lebensjahr** gilt die Höchstdauer von zwei Jahren. Das bedeutet: Wer mit 59 arbeitslos wird und die versicherungspflichtige Zeit erfüllt hat, kann **zwei Jahre lang** Arbeitslosengeld beziehen.

Wichtig ist: Die Zahlung hängt auch davon ab, ob man arbeitslos gemeldet bleibt, sich aktiv um neue Stellen bewirbt und anderen Verpflichtungen der Agentur für Arbeit nachkommt. Wer beispielsweise ein Stellenangebot ohne triftigen Grund ablehnt, riskiert Kürzungen.

Die Höhe des Geldes richtet sich nach dem früheren Nettoeinkommen – meist sind es etwa 60 Prozent, bei Alleinerziehenden 67 Prozent. Wer sich unsicher ist, sollte sich direkt bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Dort klärt man individuelle Fragen – etwa zur Vorlagepflicht oder zur Antragsstellung.

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