Wie lange muss ein Vater Unterhalt zahlen?

Die Unterhaltspflicht für Kinder endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Viele Eltern glauben, dass nach dem Erreichen der Volljährigkeit Schluss ist – doch das stimmt so nicht. Laut § 1601 BGB sind Eltern verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder zu sichern, solange diese nicht in der Lage sind, selbst für sich zu sorgen.

Das bedeutet: Auch nach dem 18. Lebensjahr kann weiter Unterhalt fällig sein, besonders wenn das Kind noch in Ausbildung oder im Studium ist. Wichtig ist, dass die Karriereperspektive realistisch ist und die Ausbildung oder das Studium nicht unnötig in die Länge gezogen wird. In der Regel endet die Pflicht, wenn das Kind finanziell selbstständig ist – also einen Job hat, von dem es leben kann – oder wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.

Anders als beim Kindergeld, das bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden kann, richtet sich der Unterhalt allein nach der Bedürftigkeit des Kindes. Das Bundesministerium der Justiz macht deutlich: Erst wenn das Kind auf eigenen Beinen steht, entfällt die Verpflichtung der Eltern. Das kann bei einem Auszubildenden schneller der Fall sein als bei einem Studenten im fünften Semester.

Es gibt keine starre Altersgrenze – die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab. Gerichtsurteile zeigen: Unterhalt wurde schon für Kinder im mittleren Lebensalter weitergezahlt, wenn sie beispielsweise behindert sind oder aus schwerwiegenden Gründen noch nicht berufstätig sein konnten.

Fazit: Als Vater oder Mutter ist man so lange unterhaltspflichtig, wie das Kind wirklich auf Unterstützung angewiesen ist – unabhängig vom Kalender.

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