Wie lange bekommt man ALG I bei Krankheit?

Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, bleibt Ihr Anspruch auch für eine gewisse Zeit im Fall einer Erkrankung erhalten. Sollten Sie während des Bezugs von ALG I arbeitsunfähig werden, können Sie weiterhin Leistungen erhalten – und zwar bis zu sechs Wochen.

Wird die Arbeitsunfähigkeit länger andauern, endet der Anspruch auf ALG I nach Ablauf dieser sechs Wochen. Ab dem siebten Woche tritt in der Regel ein anderer Leistungsträger: die Krankenkasse. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie dann Krankengeld, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Voraussetzungen dafür. Dieses Krankengeld ersetzt dann vorübergehend das Arbeitslosengeld.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss fristgerecht vorgelegt werden. Andernfalls kann die Zahlung bereits früher gestoppt werden.

Es lohnt sich, die Übergänge zwischen ALG I und Krankengeld genau zu beachten – besonders, wenn die Genesung länger dauert. In einigen Fällen kann später auch eine medizinische Rehabilitation oder eine Umschulung in Betracht kommen, um die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Wer unsicher ist, sollte sich bei der Agentur für Arbeit oder der eigenen Krankenkasse beraten lassen, um keine Ansprüche zu verlieren.

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