Wie laut darf es im Garten sein?
Die schönste Zeit im Garten – doch was tun, wenn der Nachbar gerade mit dem Rasenmäher loslegt? Viele fragen sich: Wann ist Lärm im Grünen eigentlich erlaubt? Die Antwort liegt meist in der allgemeinen Maschinenlärmschutzverordnung.
Grundsätzlich ist der Gebrauch von Gartengeräten wie Rasenmähern, Freischneidern oder Laubbläsern an Werktagen erlaubt – und zwar von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Allerdings gibt es Einschränkungen: Gerade leistungsstarke oder lautere Geräte dürfen in der Regel nicht zwischen 13 und 15 Uhr verwendet werden. Das sogenannte Mittagsruhezeit-Verbot soll Nachbarn vor störendem Lärm schützen, besonders in dicht besiedelten Gebieten.
Wichtig: Samstage fallen noch unter die Regelung der Werkstage – also gleiche Zeiten, gleiche Verbote. Doch am Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen gilt: absolute Ruhe. Da ist kein Rasenmähen, kein Heckenschneiden und schon gar kein Laubgebläse erlaubt. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur böse Blicke, sondern unter Umständen auch Abmahnungen oder Bußgelder.
Manchmal reicht schon ein freundliches Gespräch, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer weiß, wann der andere plant zu arbeiten, kann besser miteinander umgehen. Und wer selbst Ruhe sucht, tut gut daran, die offiziellen Zeiten zu kennen – und sie einzuhalten.
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