Wie lange kann eine Schenkung angefochten werden?

Wenn jemand eine Schenkung vornehmen möchte – etwa ein Haus oder eine größere Summe Geld an ein Familienmitglied –, ist es wichtig, die rechtlichen Konsequenzen zu kennen. Eine häufig gestellte Frage lautet: Wie lange kann eine solche Schenkung nachträglich angefochten werden?

Die Antwort liegt in den gesetzlichen Regelungen zur Pflichtteilsentziehung. Grundsätzlich beträgt die Frist, innerhalb der eine Schenkung angefochten werden kann, zehn Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Tod des Schenkers. Innerhalb dieses Zeitraums haben die gesetzlichen Erben – also Kinder, Ehepartner oder in manchen Fällen auch Eltern – die Möglichkeit, Einspruch gegen die Schenkung zu erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass ihr Pflichtteil verletzt wurde.

Das bedeutet: Wer als Erbe übergangen wurde oder weniger erhält als gesetzlich vorgesehen, kann die Rückforderung eines Teils der geschenkten Summe verlangen. Die Rechtslage ist dabei komplex – besonders, wenn die Schenkung schon viele Jahre zurückliegt. Doch nach Ablauf der zehnjährigen Frist ist Schluss: Dann kann die Schenkung nicht mehr erfolgreich angefochten werden, unabhängig davon, ob jemand benachteiligt wurde.

Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, bei größeren Schenkungen einen Notar hinzuzuziehen und klar zu regeln, wie der Nachlass verteilt werden soll. So kann man Streit unter Angehörigen und teure Gerichtsverfahren vermeiden. Wer plant, etwas zu verschenken, sollte daher frühzeitig über die langfristigen Auswirkungen nachdenken.

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