Widerrufsrecht bei Auftragsbestätigungen

Wenn Sie als Verbraucher eine Ware im Internet bestellen oder einen Vertrag außerhalb eines Geschäftes – etwa bei einem Hausbesuch oder auf einer Messe – abschließen, haben Sie ein gesetzliches Recht, diesen Vertrag innerhalb einer Frist zu widerrufen. Seit 2014 gilt in Deutschland eine klare Regelung: Das 14-tägige Widerrufsrecht für Privatkunden.

Dieses Recht gilt insbesondere für Fernabsatzverträge, also Bestellungen per Internet, Telefon oder Katalog, sowie für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (AGB-Vorgaben). Das bedeutet: Sobald Sie eine Auftragsbestätigung erhalten haben, beginnt die 14-tägige Frist, innerhalb derer Sie Ihre Entscheidung ohne Angabe von Gründen rückgängig machen können.

Wichtig ist: Die Frist beginnt erst mit Erhalt der Ware beziehungsweise – bei Dienstleistungen – mit Abschluss des Vertrags. Der Händler muss Sie über Ihr Widerrufsrecht ausdrücklich belehren, meist in Form einer Widerrufsbelehrung im Bestellprozess. Fehlt diese, kann sich die Frist sogar auf zwölf Monate verlängern – ein seltener, aber möglicher Fall.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für alle Fälle: Ausgenommen sind beispielsweise maßgefertigte Produkte, verderbliche Lebensmittel oder digitale Inhalte, die Sie nach aktivem Verzicht auf Ihr Rückgaberecht sofort herunterladen.

Als Verbraucher sollten Sie daher stets prüfen, ob das Widerrufsrecht besteht, und bei Unsicherheit die Auftragsbestätigung nicht sofort als bindend ansehen. Ein kurzer Blick in die AGBs oder die Widerrufsbelehrung kann viel Ärger sparen.

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