Wie lange darf ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung dauern?
Ein Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung kann eine bereichernde Erfahrung sein – sowohl fachlich als auch persönlich. Viele Auszubildende fragen sich jedoch, wie lange sie ins Ausland gehen dürfen, ohne ihre Ausbildung zu gefährden.
Grundsätzlich gilt: Die maximale Dauer richtet sich nach der gesetzlichen Ausbildungszeit. Der Aufenthalt darf ein Viertel der gesamten Ausbildungszeit nicht überschreiten. Das bedeutet: Bei einem Ausbildungsberuf mit einer Regelzeit von drei Jahren – also 36 Monaten – sind maximal neun Monate im Ausland erlaubt.
Diese Regelung ermöglicht es, zum Beispiel ein ganzes Ausbildungsjahr im Ausland zu absolvieren, wenn die zeitliche Planung stimmt. Wichtig ist, dass der Aufenthalt inhaltlich zur Ausbildung passt und der Ausbildungsbetrieb sowie die Berufsschule im Vorfeld zustimmen. Praktika oder Teile der Ausbildung im europäischen oder internationalen Ausland können so sinnvoll eingebettet werden.
Auch Förderprogramme wie Erasmus+ unterstützen Auslandsaufenthalte finanziell und erleichtern die Organisation. Viele IHKs, wie die IHK Erfurt, weisen darauf hin, dass solche Erfahrungen von Arbeitgebern später oft besonders wertgeschätzt werden – nicht nur wegen der fachlichen, sondern auch wegen der sprachlichen und interkulturellen Kompetenz, die man dort erwerben kann.
Wer also plant, während der Ausbildung ins Ausland zu gehen, sollte frühzeitig mit seinem Betrieb und der zuständigen Stelle sprechen. Mit guter Vorbereitung wird der Auslandsaufenthalt zu einem echten Karriereplus.
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