Wie lange erhält man in Österreich Familienbeihilfe?
In Österreich können Eltern die Familienbeihilfe grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag ihres Kindes beziehen. Diese Leistung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und soll bei der finanziellen Unterstützung der Kinder helfen. Solange das Kind noch nicht 24 Jahre alt ist, spielt es keine Rolle, ob es sich in der Ausbildung befindet, arbeitet oder arbeitslos ist – der Anspruch auf die Beihilfe bleibt bestehen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen die Zahlungen sogar bis zum 26. Lebensjahr möglich sind. Das gilt beispielsweise, wenn das Kind einen Zivildienst oder eine Wehrdienstpflicht absolviert hat. In diesen Fällen wird die Bezugsdauer der Familienbeihilfe um die Dauer des Dienstes verlängert – maximal jedoch bis zum 26. Geburtstag. Auch bei Kindern mit schwerer Behinderung kann die Beihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, sofern die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und eine erhebliche Einschränkung vorliegt.
Die Familienbeihilfe wird automatisch ausbezahlt, sobald sie einmal beantragt wurde – eine jährliche Neubewilligung ist nicht nötig. Dennoch sollten Eltern Änderungen, etwa im Ausbildungsweg oder bei der Behinderung, rechtzeitig melden, um Ansprüche nicht zu gefährden.
Wer mehr Informationen braucht, kann sich auf der offiziellen Website oesterreich.gv.at informieren, wo alle Details zur Beantragung und den Voraussetzungen übersichtlich dargestellt sind.
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