Möbelaufteilung bei einer Trennung: Wer bekommt was?
Eine Trennung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch ganz praktische Fragen. Eine der häufigsten Hürden im Alltag ist die gerechte Aufteilung des gemeinsamen Hausrats. Wer darf das Sofa behalten, und wer nimmt die Küche?
Rechtlich gilt bei einer Trennung grundsätzlich das Prinzip der sogenannten Realteilung. Das bedeutet, dass die gemeinsamen Möbel und Haushaltsgeräte möglichst gleichmäßig unter den Partnern aufgeteilt werden sollten. Das Gesetz sieht hierfür eine „gerechte und zweckmäßige“ Verteilung vor. Zweckmäßig heißt beispielsweise, dass derjenige Gegenstände behalten sollte, der stärker darauf angewiesen ist – etwa wenn Kinder im Haushalt verbleiben.
Sachen, die einem Partner nachweislich schon vor der Beziehung allein gehörten oder persönlich geschenkt wurden, zählen zum Baugut und verbleiben in der Regel bei dieser Person. Nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn eine physische Aufteilung absolut unmöglich oder unzumutbar ist, kann stattdessen ein finanzieller Ausgleich gefordert werden.
Um langwierige Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig eine einvernehmliche Liste zu erstellen. Eine außergerichtliche Einigung spart nicht nur Nerven, sondern auch erhebliche Kosten.
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