Wie viel Bargeld darf man als Bürgergeld-Empfänger haben?

Wenn du Bürgergeld beziehst, darfst du trotzdem über ein gewisses Vermögen verfügen – auch Bargeld. Die Regeln sind klar: Für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft sind bis zu 40.000 Euro an Vermögen erlaubt. Für jede weitere Person, etwa einen Partner oder ein Kind, kommen 15.000 Euro hinzu. Das gilt nicht nur für Bargeld auf dem Konto, sondern für alle frei verwendbaren Ersparnisse.

Was zählt als Bedarfsgemeinschaft?

Dazu gehören in der Regel alle im Haushalt lebenden Erwachsenen und deren Kinder, sofern sie gemeinsam wirtschaften. Wenn also zwei Erwachsene und zwei Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft leben, dürfen sie gemeinsam bis zu 70.000 Euro Vermögen haben: 40.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für jede der drei weiteren Personen.

Wichtig: Es geht hier um das sogenannte „zumutbare“ Vermögen. Das bedeutet, dass du erst Bürgergeld bekommst, wenn dein Vermögen unter dieser Grenze liegt. Hast du mehr, musst du zunächst davon leben, bevor du Leistungen beantragen kannst. Ausgenommen vom Vermögenstest sind zum Beispiel die eigene Wohnung (bis zu einer bestimmten Größe), ein angemessenes Auto oder ein Haustier.

Die Jobcenter prüfen regelmäßig, ob du noch Anspruch auf Bürgergeld hast. Wenn du plötzlich größere Geldbeträge erhältst – etwa durch eine Erbschaft oder eine Schenkung –, musst du das unbedingt melden. Ansonsten drohen Rückforderungen oder sogar Sanktionen.

Das Wichtigste im Überblick: Bürgergeld ist keine Strafe für Sparfüchse, aber es ist darauf ausgelegt, Menschen in schwierigen Situationen zu helfen. Deshalb ist ein gewisses Polster erlaubt – mehr aber nicht.

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