Bürgergeld in Frankreich: So funktioniert das Solidaritäts­einkommen

In Frankreich gibt es kein klassisches „Bürgergeld“ wie in Deutschland, doch ein vergleichbares Instrument: das Aktive Solidaritätseinkommen (Revenu de Solidarité Active, RSA). Es soll Menschen unterstützen, die in finanzielle Not geraten sind, und gleichzeitig zur Arbeitsmarktintegration anregen.

Das RSA steht grundsätzlich Erwachsenen ab 25 Jahren zu, aber auch Schwangere und Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten. Anders als bei einer bedingungslosen Grundversorgung wird hier jedes Vermögen berücksichtigt – und zwar alle drei Monate erneut geprüft. Das sorgt dafür, dass die Hilfe tatsächlich denen gilt, die sie brauchen.

Die Höhe der Zahlungen hängt von der Lebenssituation ab. Ein Alleinstehender erhält monatlich 565 Euro, während ein Paar mit zwei Kindern auf 1186 Euro kommt. Diese Beträge sollen den Lebensunterhalt sichern und gleichzeitig Anreize für eine Beschäftigung schaffen – wer zusätzlich arbeitet, kann einen Teil des Verdienstes zusätzlich behalten.

Das System ist kein reines Sozialhilfeprogramm, sondern zielt auf Teilhabe und Eigenverantwortung. Begleitet wird die finanzielle Unterstützung oft durch Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. So soll langfristige Abhängigkeit von Leistungen vermieden werden.

Im europäischen Vergleich zeigt Frankreich mit dem RSA einen Weg, bei dem soziale Absicherung und Förderung eng miteinander verknüpft sind – kein reines „Geschenk“, sondern eine Investition in menschliche Potenziale.

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