Minijob und Bürgergeld: Wie viel Geld bleibt wirklich übrig?

Wer neben dem Bezug von Bürgergeld einen Minijob ausübt, darf sein Einkommen nicht komplett behalten. Dennoch lohnt sich die Beschäftigung finanziell, da Gesetzgeber und Sozialämter Freibeträge einräumen, die ein spürbares Plus in der Haushaltskasse sichern. Der pauschale Grundfreibetrag liegt bei 100 Euro. Dieser Betrag wird überhaupt nicht auf die Leistungen angerechnet und steht Ihnen vollständig zur Verfügung.

Verdienen Sie mehr als 100 Euro, greifen gestaffelte Prozentsätze für das zusätzliche Einkommen. Für den Teilbetrag zwischen 100 Euro und 520 Euro gilt ein Freibetrag von 20 Prozent. Bei Ausschöpfung dieses Bereichs bleiben somit weitere 84 Euro anrechnungsfrei. Für Verdienste, die zwischen 520 Euro und 1.000 Euro liegen, erhöht sich dieser Satz seit der Bürgergeld-Reform sogar auf 30 Prozent.

Bei einem Monatsverdienst von beispielsweise 538 Euro ergibt sich daraus eine einfache Rechnung: Neben dem Grundfreibetrag von 100 Euro und den 84 Euro aus der ersten Stufe behalten Sie weitere 5,40 Euro (30 Prozent von 18 Euro). Insgesamt dürfen Sie in diesem Fall 189,40 Euro Ihres Verdienstes behalten, während der Rest mit den staatlichen Leistungen verrechnet wird.

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