Wie viele Ferientage haben Arbeitnehmende ab 50 in der Schweiz?

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die Arbeitsverhältnisse im Allgemeinen den Mindestferienanspruch. Alle Arbeitnehmenden bis zum zwanzigsten Altersjahr haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr. Nach Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres reduziert sich der gesetzliche Mindestanspruch auf vier Wochen.

Doch viele Arbeitgebende und Branchenvereinbarungen gehen über diese Grundregel hinaus – vor allem für ältere Arbeitnehmende. Ab dem Alter von 50 erhalten zahlreiche Beschäftigte in verschiedenen Unternehmen oder gemäss Gesamtarbeitsverträgen wieder fünf Wochen Ferien, manchmal sogar mehr. Dies ist eine Anerkennung der langjährigen Tätigkeit und dient dem Wohlbefinden im fortgeschrittenen Berufsleben.

Die genaue Regelung hängt stark vom Arbeitsvertrag, der Branche und dem kantonalen Umfeld ab. Im öffentlichen Dienst, in der Industrie oder im Gesundheitswesen etwa ist die Regelung mit zusätzlichen Ferientagen ab 50 nicht selten. Auch bei Grossunternehmen mit starken Personalvertretungen ist ein längeres Ferienrecht verbreitet.

Wer unsicher ist, sollte daher seinen Arbeitsvertrag oder den zuständigen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) prüfen. Denn obwohl der gesetzliche Mindestanspruch bei vier Wochen liegt, ist die Praxis in vielen Betrieben deutlich generöser – gerade mit steigendem Alter.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen