Wie viele Ferientage bei 80 Prozent Beschäftigung?
Wer in der Schweiz in Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf proportionale Ferien. Bei einem 80-Prozent-Pensum bedeutet das: vier Arbeitstage pro Woche statt fünf – und entsprechend weniger Ferien als eine Vollzeitstelle.
Laut schweizerischem Arbeitsrecht hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei einer 100-prozentigen Stelle sind das 25 Ferientage (fünf Tage pro Woche über fünf Wochen). Doch bei Teilzeit ändert sich die Anzahl.
Bei 80 Prozent Beschäftigung arbeitet man vier Tage pro Woche. Damit hat man auch Anspruch auf 80 Prozent der maximalen Ferien. Das ergibt 20 Ferientage à 8 Stunden. Die Ferien werden also nicht einfach gleich lang gezählt wie bei Vollzeit, sondern entsprechend der Arbeitszeit gekürzt.
Das gleiche Prinzip gilt für tiefere Pensums: Bei 60 Prozent sind es 15 Ferientage, bei 40 Prozent nur noch 10 Tage. Wichtig ist, dass diese Regelung nur für das Standardarbeitsmodell gilt, bei dem an festen Wochentagen gearbeitet wird. Andere Modelle, etwa Tagessätze oder Stundenpakete, können abweichen.
Ein Beispiel: Wer montags bis donnerstags arbeitet (80 %), hat in der Regel jeden Arbeitstag einen Ferientag. Nimmt diese Person also vier Wochen Urlaub, sind das 20 Arbeitstage – verteilt auf vier Wochen à fünf Arbeitstage, aber angepasst an das vier-Tage-Wocheneinsatz.
Es lohnt sich, den Arbeitsvertrag oder die Personalabteilung zu konsultieren, um Klarheit zu haben. Doch die Faustregel ist einfach: je weniger gearbeitet wird, desto weniger Ferientage stehen zu – im gleichen Verhältnis.
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