Wie viel Vermögen darf man beim Sozialamt haben?
Wer Sozialhilfe beantragt, darf ein bestimmtes Vermögen behalten – das sogenannte Schonvermögen. Seit Januar 2023 liegt dieser Freibetrag bei 10.000 Euro pro Person. Das bedeutet: Bis zu dieser Summe werden Ersparnisse, Kontoguthaben oder andere Vermögenswerte nicht angetastet, wenn das Sozialamt prüft, ob Unterstützung gewährt wird.
Nicht jede Besitztum wird jedoch voll angerechnet. So kann zum Beispiel ein Auto zum Schonvermögen gehören – aber nur, wenn der Verkaufswert relativ gering ist und das Fahrzeug tatsächlich benötigt wird, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder für den Weg zur Arbeit. Der Wert muss unter einer bestimmten Grenze liegen, sonst wird es als verwertbar angesehen und könnte auf das Einkommen angerechnet werden.
Das Sozialamt prüft immer ganz genau, was jemand besitzt: von Kontoguthaben über Immobilien bis hin zu Schmuck oder Erbschaften. Doch nicht alles, was vorhanden ist, muss automatisch verkauft oder aufgegeben werden. Wichtig ist, dass das Schonvermögen ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Sicherheit ermöglicht, ohne dass jemand völlig entblößt wird.
Es lohnt sich daher, vor einem Antrag ehrlich, aber auch vorsichtig die eigene Vermögenslage zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann eine Beratungsstelle oder die Stiftung Warentest hilfreiche Orientierung geben. Letztlich geht es darum, Hilfe zu erhalten, ohne mehr preiszugeben, als notwendig ist.
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