Wie viel Vermögen darf man bei Sozialhilfe behalten?
Wer Sozialhilfe beantragt, muss nicht komplett verzichten, was sein eigenes Geld oder Eigentum angeht. Laut aktueller Regelung darf jeder leistungsberechtigte Mensch ein Vermögen von bis zu 10.000 Euro behalten. Dieser Betrag gilt als Schonvermögen – also Geld, das nicht angerechnet wird, wenn die Höhe der Unterstützung berechnet wird.
Wichtig ist: Auch der erwachsene Lebenspartner oder Ehepartner hat Anspruch auf diesen Schonbetrag. Das bedeutet, dass in einer gemeinsamen Haushaltsführung beide jeweils über 10.000 Euro verfügen dürfen, ohne dass dies die Sozialleistung beeinträchtigt. In der Praxis schützt diese Regelung Paare davor, ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen zu müssen, um Hilfe zu erhalten.
Zu diesem Schonbetrag zählen zum Beispiel Ersparnisse, Kontoguthaben oder kleinere Wertanlagen. Ausgenommen sind in der Regel das eigene Auto, die Wohnung – sofern sie angemessen ist – oder private Versicherungen mit geringem Wert. Die genauen Kriterien können je nach Bundesland leicht variieren, daher lohnt es sich, im Einzelfall bei einer Beratungsstelle nachzufragen.
Seit der Neuregelung im Februar 2024 hat sich die Situation für viele Betroffene verbessert. Das Ziel ist klar: Menschen sollen nicht vor die Wahl gestellt werden, ob sie ihre kleine Reserve aufgeben oder auf Unterstützung verzichten. Wer Unterstützung vom Staat braucht, soll trotzdem ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit bewahren können.
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