Wie viel Geld darf man steuerfrei verschenken?

Ein Geldgeschenk, besonders zu Weihnachten oder zum Geburtstag, ist eine beliebte Möglichkeit, seinen Lieben etwas Gutes zu tun. Doch viele fragen sich: Gibt es dabei steuerliche Grenzen? Die Antwort lautet: Ja – aber es gibt großzügige Freibeträge, die jährlich genutzt werden können.

Verwandtschaft spielt eine große Rolle, denn der steuerfreie Rahmen hängt davon ab, zwischen wem das Geschenk ausgetauscht wird. So können Eltern ihren Kindern oder Stiefkindern bis zu 400.000 Euro steuerfrei überweisen – pro Elternteil und Kind. Das bedeutet: Ein Vater kann 400.000 Euro schenken, die Mutter genauso – ohne dass Steuern fällig werden.

Noch höher ist der Freibetrag bei Ehepartnern: Eheleute dürfen sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro schenken, ohne dass das Finanzamt zuschlägt. Großeltern wiederum dürfen ihren Enkeln bis zu 200.000 Euro steuerfrei übertragen – ebenfalls pro Großeltern-Enkel-Verbindung.

Wichtig ist: Diese Beträge gelten pro Empfänger und innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Danach kann der Freibetrag erneut genutzt werden. Wer darüber hinaus schenkt, muss unter Umständen Schenkungssteuer zahlen – es sei denn, es handelt sich um kleine Summen, die im Rahmen des sogenannten "Spendenfreibetrags" liegen: Bis zu 600 Euro pro Person und Jahr sind immer steuerfrei, unabhängig von der Verwandtschaft.

Wer größere Beträge überweisen möchte, sollte sich daher gut beraten lassen – aber für die meisten privaten Geschenke gilt: Mit den hohen Freibeträgen bleibt Verschenken meist steuerfrei.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen