Wie viel Unterhalt bleibt dir selbst?

Wenn du Unterhalt für deine schulpflichtigen Kinder leisten musst, fragst du dich zu Recht: Wie viel Geld darf ich eigentlich selbst behalten? Die gute Nachricht: Das Gesetz schützt dich vor finanzieller Überlastung. Seit dem 1. Januar 2024 legt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle fest, wie viel du als Existenzminimum behalten darfst.

Wenn du arbeitest, darfst du monatlich 1.450 Euro für dich behalten – das sind 80 Euro mehr als noch 2023. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass du deine Lebenshaltungskosten decken kannst, ohne in Hartz-IV-Höhe zu fallen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete gilt ein Mindestbetrag von 1.200 Euro im Monat, was ebenfalls eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr (1.120 Euro) darstellt.

Wichtig ist: Diese Beträge gelten grundsätzlich, bis das Kind spätestens bis zu seinem 21. Geburtstag volljährig ist – oder länger, wenn es noch eine Ausbildung absolviert und nicht selbst verdient. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig angepasst, um steigende Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. So soll verhindert werden, dass Eltern durch Unterhaltszahlungen in finanzielle Not geraten.

Denke auch daran: Bei mehreren Kindern oder besonderen Lebensumständen (etwa Behinderung oder hohe Miete) können Abweichungen möglich sein. Eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt oder Beratungsstelle lohnt sich daher oft. Die Regelungen geben zwar Sicherheit, aber jeder Fall hat seine Eigenheiten.

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