Steuerfreie Geschenke: Wie viel ist erlaubt?
Gerade zur Weihnachtszeit oder an besonderen Anlässen wie Geburtstagen möchte man lieben Menschen gern eine Freude machen – oft mit einem Geldgeschenk. Doch viele fragen sich: Gibt es dabei steuerliche Grenzen?
Die gute Nachricht: Ja, es gibt großzügige Freibeträge, die es erlauben, Geldgeschenke steuerfrei zu übergeben. Eltern können ihren Kindern und Stiefkindern beispielsweise bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Noch etwas höher ist die Freigrenze bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern – hier liegt sie bei 500.000 Euro.
Wer Großeltern ist, darf seinen Enkelkindern bis zu 200.000 Euro steuerfrei überlassen. Diese Beträge gelten jeweils pro Schenker und Empfänger und werden alle zehn Jahre einmal neu berechnet. Das bedeutet: Wer heute 100.000 Euro verschenkt, kann in zehn Jahren erneut bis zur Freigrenze schenken, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Wichtig ist, dass diese Freibeträge Teil des sogenannten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sind. Sie gelten nicht nur für barbare Geldgeschenke, sondern auch für andere Vermögensübertragungen – etwa beim Kauf einer Immobilie im Familienkreis.
Trotz der hohen Freigrenzen ist es ratsam, bei größeren Beträgen die schriftliche Schenkungsurkunde beim Notar vornehmen zu lassen. So bleibt alles klar geregelt – und die Freude am Geschenk bleibt erhalten, ohne unliebsame Überraschungen später.
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