Parfümkauf auf den Kanaren: Was darf mit nach Deutschland?
Wer von einer Reise auf die Kanarischen Inseln zurückkehrt, darf sich über einige Einkaufsvorteile freuen – besonders bei Parfüm. Für private Reisende gelten hier nämlich erfreuliche Freimengen beim Zoll. So dürfen Sie bis zu 50 Gramm Parfüm und zusätzlich 0,25 Liter Eau de Toilette zollfrei mit nach Deutschland nehmen.
Wichtig ist allerdings, dass die Menge dem persönlichen Bedarf während der Reise entspricht. Wer also nur für sich selbst einkauft und keine gewerbliche Menge transportiert, ist auf der sicheren Seite. Insgesamt darf der Wert aller zollfreien Waren – inklusive Kleidung, Elektronik oder Kosmetik – 175 Euro nicht überschreiten. Parfüm und Eau de Toilette zählen dabei mit in diese Summe ein.
Ein praktischer Tipp: Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Artikel nicht als unbearbeitetes Halbfabrikat oder in Form von Goldlegierungen vorliegen – denn Gold in Rohform oder als Halbzeug ist von der Zollfreiheit ausgeschlossen. Auch Treibstoff fällt nicht unter die erlaubten Freimengen.
Die Regelungen gelten für Reisende ab 17 Jahren, die aus einem Nicht-EU-Land wie den Kanaren nach Deutschland zurückkehren. Wer diese Grenzen einhält, kann sich über günstige Parfümkäufe freuen – ohne zusätzliche Abgaben oder lästige Formalitäten am Zoll.
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