Bezahlte Feiertage in der Schweiz: Was Arbeitnehmer wissen sollten

In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Feiertage. Stattdessen regeln die Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen, wie viele Feiertage bezahlt werden. Ein üblicher Standard liegt bei neun Tagen pro Jahr, die für alle Mitarbeitenden gleich behandelt werden – unabhängig vom Kanton, in dem sie arbeiten.

Diese neun Tage umfassen die gesetzlichen Feiertage, die arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt sind. Das heißt: An diesen Tagen darf nicht gearbeitet werden, und wer arbeitsfähig ist, erhält dennoch seinen Lohn. Dazu gehören beispielsweise der 1. Januar (Neujahr), der 1. August (Schweizer Nationalfeiertag) und der Weihnachtstag. Die genaue Liste kann jedoch je nach Kanton leicht variieren, da die Kantone eigene Feiertage wie beispielsweise den Karfreitag oder den 25. Dezember verankern können.

Trotzdem sorgen viele Arbeitgeber dafür, dass alle Mitarbeitenden – egal ob in Zürich, Genf oder St. Gallen – gleichbehandelt werden. Das vereinfacht die Lohnabrechnung und schafft Klarheit. Wichtig ist: Wer an einem Feiertag arbeiten muss, hat in der Regel Anspruch auf einen Ersatzruhetag sowie eine Zulage, sofern nicht anders geregelt.

Im Alltag bedeutet das: Die meisten Angestellten in der Schweiz profitieren von einem gut geschützten Recht auf Erholung an Feiertagen. Der genaue Umfang hängt zwar vom Arbeitsvertrag ab, doch neun bezahlte Feiertage gelten als fairer Branchenstandard. Wer unsicher ist, sollte daher immer seinen Vertrag oder die internen Regelungen prüfen.

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