Freistage bei einem Todesfall in der Schweiz

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwierige Zeit. In der Schweiz sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmende in solchen Fällen Anspruch auf bezahlte Freitage haben. Diese Regelung soll Betroffenen die nötige Zeit geben, um Trauer zu empfinden und notwendige Dinge zu regeln.

Bei einem Todesfall der engsten Familie – also Ehepartner*in, eingetragene*r Partner*in, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister oder Grosseltern – steht gemäss Art. 20 L-GAV ein Anspruch auf 1 bis 3 bezahlte Freitage zu. Die genaue Dauer richtet sich meist nach dem familiären Zusammenhang und der Distanz zur Trauerfeier. In der Regel umfasst dieser Zeitraum den Tag des Todes bis zur Bestattung.

Interessant ist, dass auch andere besondere Lebensereignisse gesetzlich anerkannte Freitage mit sich bringen. So erhält man bei eigener Heirat oder der Eintragung einer Partnerschaft 3 Tage Freistellung. Wenn Eltern oder Geschwister heiraten, sind es jeweils 1 Tage. Väter dürfen sich über 5 bezahlte Tage Vaterschaftsurlaub freuen – ein kleiner, aber wichtiger Ausdruck von Unterstützung in einer besonderen Lebensphase.

Die Regelungen zeigen, dass der schweizerische Arbeitsrecht nicht nur auf Leistung achtet, sondern auch den menschlichen Aspekt im Blick hat. Ob in Trauer oder Freude – solche Tage helfen, wichtige Momente im Leben würdevoll zu gestalten, ohne beruflichen Druck.

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