Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub
Ein häufiges Missverständnis ist, dass Menschen in einem 450-Euro-Job keinen bezahlten Urlaub haben. Das stimmt so aber nicht. Wie alle anderen Arbeitnehmer*innen auch, haben Minijobber*innen einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser Anspruch ergibt sich nicht aus der Anzahl der gearbeiteten Stunden, sondern aus den Arbeitstagen.
Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz. Danach hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr. Bei einem 450-Euro-Job bedeutet das: Wer beispielsweise regelmäßig montags bis freitags arbeitet, hat denselben Rechtsanspruch wie eine vollzeitbeschäftigte Person – nur anteilig, je nach Anzahl der beschäftigten Tage.
Die genaue Berechnung kann je nach Arbeitsplan variieren. Wer etwa nur zwei Tage die Woche arbeitet, erhält entsprechend weniger Urlaubstage als jemand, der fünf Tage pro Woche im Einsatz ist. Wichtig ist jedoch: Der Urlaubsanspruch muss schriftlich im Arbeitsvertrag geregelt sein, und der Arbeitgeber muss ihn bei Beendigung des Verhältnisses abgeltlich oder durch Freistellung erfüllen.
Viele Minijobber wissen nicht, dass sie diese Rechte haben. Doch auch bei geringfügiger Beschäftigung gilt: Ferien sind Ferien – und die bleiben bezahlt. Es lohnt sich also, den eigenen Vertrag einmal anzusehen oder mit dem Arbeitgeber über Urlaubsansprüche zu sprechen.
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