Wie wird die Geschäftsfähigkeit in Deutschland festgestellt?
Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die rechtliche Fähigkeit einer Person, selbstständig wirksame Rechtsgeschäfte – wie etwa das Abschließen von Verträgen oder Tätigen von Käufen – abzuschließen. Während Erwachsene im Normalfall als voll geschäftsfähig gelten, gibt es Situationen, in denen diese Fähigkeit bezweifelt oder überprüft werden muss.
Für die genaue Feststellung der Geschäftsfähigkeit ist ein fachmedizinisches Gutachten erforderlich. Ein qualifizierter Gutachter, meist ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie, untersucht dabei gründlich den geistigen Zustand der betroffenen Person. Im Zentrum dieser Überprüfung steht die Frage, ob eine geistige Störung oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Geistestätigkeit vorliegt, die die freie Willensbestimmung ausschließt.
Kann die Person die Tragweite und die Konsequenzen ihrer eigenen Entscheidungen nicht mehr richtig einschätzen, wird sie als geschäftsunfähig eingestuft. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht diesen Schutz vor allem vor, um Betroffene vor Ausbeutung und unüberlegten rechtlichen Nachteilen zu bewahren. Rechtsgeschäfte, die von einer geschäftsunfähigen Person getätigt werden, sind von Anfang an nichtig.
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