So wird das Wohnrecht steuerlich bewertet

Wenn Senioren ihr Haus an die Kinder übertragen, aber weiter darin wohnen möchten, kommt oft ein Wohnrecht ins Spiel. Dieses Recht hat einen Wert – und dieser ist steuerlich relevant. Besonders bei Schenkungen oder Erbschaften spielt die richtige Bewertung eine Rolle, um Steuern fair zu berechnen.

Der Wert des Wohnrechts wird nicht willkürlich festgelegt, sondern errechnet sich anhand des sogenannten Kapitalwerts. Dazu nimmt man den Jahreswert der ortsüblichen Miete und multipliziert ihn mit einem altersabhängigen Faktor aus der offiziellen Sterbetafel. Bei einem 80-jährigen Mann liegt dieser Faktor bei 6,567.

Angenommen, die übliche Monatsmiete in der Region beträgt 1.400 Euro – das sind 16.800 Euro pro Jahr. Multipliziert mit dem Faktor ergibt sich: 16.800 € × 6,567 = 110.325,60 €. Dieser Betrag gilt als steuerlicher Wert des Wohnrechts und fließt beispielsweise in die Schenkungsteuer-Bemessung ein, wenn das Haus schon zu Lebzeiten übertragen wird.

Wichtig ist: Je älter die Person mit dem Wohnrecht, desto niedriger der Faktor – und damit auch der Wert. Das ist logisch, da mit steigendem Alter die erwartete Nutzungsdauer sinkt. Wer ein Wohnrecht einräumt oder erhält, sollte daher immer eine aktuelle Berechnung vornehmen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Die Methode folgt klaren Regeln, ist aber für Laien nicht immer leicht verständlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht am besten einen Steuerberater oder Notar hinzu.

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