Wie Schenkungen das Erbe beeinflussen
Wenn jemand zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens verschenkt, hat das oft Auswirkungen auf die spätere Erbregelung. Laut § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) liegt eine Schenkung vor, wenn eine Person eine andere ohne Gegenleistung bereichert – und beide Seiten sich darüber einig sind, dass es sich um eine unentgeltliche Zuwendung handelt. Solche Geschenke können später beim Erbfall wichtig werden, besonders wenn es um die Pflichtteilsansprüche geht.
Stellen Sie sich vor: Ein Vater überreicht seinem Sohn vor seinem Tod eine größere Geldsumme, um ihm beispielsweise den Hauskauf zu erleichtern. Diese Schenkung wird später bei der Erbauseinandersetzung berücksichtigt. Warum? Weil nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Eltern einen Pflichtteil am Erbe haben. Wer zu Lebzeiten benachteiligt wurde, kann diesen „verdeckten Erwerb“ geltend machen und eine Ausgleichszahlung fordern.
Wichtig ist außerdem: Der Gesetzgeber kennt Freibeträge bei Schenkungen. Bis zu bestimmten Beträgen – je nach Verwandtschaftsgrad – bleibt die Zuwendung steuerlich unberücksichtigt. So können Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Das macht Schenkungen zu einem sinnvollen Mittel, das Erbe frühzeitig zu regeln und Steuern zu sparen.
Dennoch sollte man bei größeren Verschenkungen vorsichtig sein. Eine notarielle Beratung oder ein Testament hilft, Missverständnisse zwischen den Erben zu vermeiden. Denn was als Geste der Liebe gemeint ist, kann im Nachhinein schnell zu Streit führen – besonders, wenn nicht alle Kinder gleich behandelt wurden.
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