Altersentlastungsbetrag: Wird er automatisch angerechnet?

Wenn Sie in die Jahre kommen, freut man sich über jede Erleichterung – auch beim Steuern zahlen. Ab einem bestimmten Alter können Steuerzahler in Deutschland von einem sogenannten Altersentlastungsbetrag profitieren. Doch muss man dafür etwas tun – oder regelt das das Finanzamt einfach von allein?

Die gute Nachricht: Ja, der Altersentlastungsbetrag wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Voraussetzungen. Und das ist der Fall, wenn Sie vor dem Veranlagungsjahr bereits das 64. Lebensjahr vollendet haben. Dann rechnet das Finanzamt den Freibetrag von selbst in Ihre Steuererklärung ein, ohne dass Sie einen gesonderten Antrag stellen müssen.

Der Betrag selbst hängt vom Alter und der Einkommenshöhe ab und sinkt schrittweise mit steigendem Einkommen, bis er bei bestimmten Grenzen ganz entfällt. Er soll helfen, dass ältere Arbeitnehmer und Ruheständler mit geringem Einkommen weniger Steuern zahlen.

Wichtig ist also: Machen Sie einfach Ihre normale Steuererklärung. Wenn Sie das Alter erreicht haben, kümmert sich das Finanzamt um den Rest. Ob in Nordrhein-Westfalen oder anderswo – diese Regel gilt bundesweit. Auf der Website des Finanzamts NRW etwa wird darauf hingewiesen, dass keine zusätzliche Angabe nötig ist.

Wer unsicher ist, kann trotzdem einen Steuerberater konsultieren oder beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Aber in den meisten Fällen läuft alles wie von allein – und sorgt für eine kleine, aber feine Entlastung im Alter.

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