Wird die Einmalzahlung für Rentner versteuert?

Wer in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt hat, fragt sich oft, wie die Auszahlung später behandelt wird – besonders, wenn es um eine Einmalzahlung geht. Die gute Nachricht: Solche einmaligen Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel steuerfrei, vorausgesetzt, sie erfolgen nach den geltenden Regeln und Bedingungen.

Doch Vorsicht: Auch wenn keine Steuern anfallen, heißt das nicht, dass alles komplett ohne Abzug ausgezahlt wird. Bei sogenannten Altverträgen – also Verträgen, die vor bestimmten gesetzlichen Änderungen abgeschlossen wurden – greift oft die sogenannte Doppelverbeitragung. Das bedeutet: Obwohl während der Ansparphase bereits Sozialabgaben gezahlt wurden, müssen bei Auszahlung erneut volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

Das klingt unfair – und ist es für viele Betroffene auch. Denn der Arbeitnehmer zahlt im Prinzip doppelt ein: einmal während der Ansparphase und dann nochmal beim Auszahlungszeitpunkt. Grund dafür ist, dass diese Regelung sicherstellen soll, dass auch im Ruhestand der volle Versicherungsschutz gewährleistet bleibt.

Wer eine Einmalzahlung plant, sollte daher genau prüfen lassen, wie sich dies auf seine gesamte finanzielle Situation auswirkt. Eine Beratung durch einen unabhängigen Experten oder das Informationsangebot von transparent-beraten.de kann hier wertvolle Orientierung bieten. Denn was auf den ersten Blick wie eine steuerfreie Zusatzrente aussieht, kann im Einzelfall doch teurer sein, als erwartet.

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