Ehegattensplitting: Steuervorteil durch Zusammenveranlagung

Heiraten und dabei Steuern sparen – klingt verlockend, ist aber keine Werbung, sondern Steuerrecht. In Deutschland wird das sogenannte Ehegattensplitting automatisch angewendet, sobald ein Paar verheiratet ist. Das bedeutet: Beide Ehepartner werden ohne gesonderten Antrag in der Steuererklärung zusammen veranlagt.

Wie funktioniert das? Das Einkommen beider Partner wird addiert und dann gedanklich halbiert. Auf diese „halbe“ Summe wird der Steuersatz angewendet – und dieser wird dann verdoppelt. Aufgrund des прогрессiven Steuertarifs zahlen viele Ehepaare so weniger Steuern als wenn sie einzeln veranlagt würden. Besonders profitieren Paare, in denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – etwa bei klassischen Ernährer-Hausfrau- oder Ernährer-Hausmann-Modellen.

Wichtig: Das Ehegattensplitting greift nur, wenn beide Partner in Deutschland steuerpflichtig sind und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften profitieren von dieser Regelung. Lediglich die Ehe allein reicht – die Steuervorteile stellt das Finanzamt von allein fest, sobald die Heirat im Steueridentifikationsverfahren erfasst ist.

Ein Beispiel: Verdient der eine Partner 70.000 Euro im Jahr und der andere nichts, würde das Splitting ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro pro „Scheinhälfte“ ergeben. Das führt oft zu einer deutlich niedrigeren Gesamtbelastung als bei getrennter Veranlagung.

Wer heiratet, sollte also nicht nur an die Liebe denken – sondern auch an den Steuerbescheid. Denn das Ehegattensplitting ist einer der größten steuerlichen Vorteile für Paare in Deutschland.

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