Wird man bezahlt, wenn man promoviert?

Ja, wer in Deutschland promoviert, wird in der Regel bezahlt – zumindest dann, wenn die Promotion an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung stattfindet. Die meisten Doktoranden arbeiten dabei als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und sind nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L oder TV-H) entlohnt.

Die meisten beginnen in der Entgeltgruppe E13 TV-L oder TV-H, was bei Antritt ohne Berufserfahrung im öffentlichen Dienst Stufe 1 bedeutet. Für das Jahr 2020 lag das monatliche Bruttogehalt bei etwa 4.002 € (TV-L) bzw. 3.842 € (TV-H). Mit jeder weiteren Stufe steigt das Gehalt – und das passiert automatisch mit zunehmender Dienstzeit. Nach drei Jahren steigt man in die nächste Stufe auf, später alle fünf Jahre, solange man in der Gruppe bleibt.

Das bedeutet: Eine Promotion ist nicht nur eine wissenschaftliche Fortbildung, sondern auch ein regulärer Job. Die genaue Höhe des Gehalts hängt vom Bundesland, dem Arbeitgeber (Universität, Max-Planck-Institut, etc.) und der individuellen Berufserfahrung ab. Wer bereits vor der Promotion Berufserfahrung gesammelt hat – etwa durch eine Anstellung im öffentlichen Dienst –, kann eventuell mit einer höheren Einstiegsstufe beginnen.

Einige Doktoranden erhalten auch Stipendien, die zwar steuerfrei sind, aber keine Sozialversicherungsbeiträge beinhalten und oft weniger als ein TV-L-Gehalt ausmachen. In den meisten Fällen ist eine bezahlte Stelle jedoch die bessere finanzielle und soziale Absicherung.

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