Wo bin ich krankenversichert, wenn ich kein Hartz 4 beziehe?
Wenn Sie kein sogenanntes Hartz 4 – heute offiziell Bürgergeld genannt – beziehen, hängt Ihre Krankenversicherung davon ab, in welcher sozialen oder beruflichen Situation Sie sich befinden. Grundsätzlich gilt: In Deutschland sind fast alle Menschen gesetzlich krankenversichert.
Wer einer Beschäftigung nachgeht und ein regelmäßiges Einkommen hat, ist meist über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen Teil der Beiträge, der andere wird vom Lohn abgezogen. Selbstständige oder Freiberufler mit einem höheren Einkommen können sich privat versichern, aber die meisten bleiben in der gesetzlichen Kasse.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie arbeitslos sind und Bürgergeld beziehen, bleibt Ihre Versicherung in der Regel bestehen. Sie bleiben bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse, und das Jobcenter übernimmt die Beiträge direkt. Das bedeutet, Sie müssen sich um nichts kümmern – der Versicherungsschutz läuft nahtlos weiter.
Ohne eigenes Einkommen oder Bürgergeld, etwa bei langjähriger Krankheit oder bei bestimmten sozialen Härten, können Angehörige oder das Sozialamt die Beiträge übernehmen. Auch Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Versicherungsschutz.
Die Regelung sorgt dafür, dass niemand in Deutschland ohne medizinische Grundversorgung bleibt. Wer unsicher ist, kann sich bei seiner Krankenkasse oder beim zuständigen Jobcenter beraten lassen – dort kennt man die individuellen Situationen und kann helfen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.