Anonyme Samenspende in Deutschland: Das hat sich geändert

Seit dem 1. Januar 2018 gilt in Deutschland ein neues Regelwerk zum Samenspenderregister – und mit ihm ist ein jahrzehntelang bestehender Grundsatz der Anonymität vorbei. Heute ist eine anonyme Samenspende nicht mehr möglich. Jeder Mann, der sich als Spender zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine leiblichen Kinder ihn eines Tages suchen und kennenlernen wollen.

Der Hintergrund: Mit dem Gesetz zum Samenspenderregister wurde festgelegt, dass Kinder aus einer Samenspende ein Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft haben. Sobald sie das 16. Lebensjahr erreichen, können sie – unter bestimmten Bedingungen – Informationen über ihren genetischen Vater erhalten. Dazu wird ein zentrales Register geführt, in dem Daten der Spender gespeichert werden.

Das bedeutet: Wer heute spendet, tut dies bewusst unter der Bedingung, dass er später kontaktiert werden kann. Die Motivation vieler potenzieller Spender hat sich dadurch verändert – einige zögern, weil sie keine zukünftigen rechtlichen oder emotionalen Verwicklungen wünschen. Gleichzeitig wird aber auch betont, dass die Rechte des Kindes im Mittelpunkt stehen: das Recht, zu wissen, woher man kommt.

Die Regelung gilt bundesweit. In der Praxis müssen sowohl Kliniken als auch Empfängerinnen und Spender gut informiert sein. Eine Samenspende ist heute nicht mehr nur eine medizinische, sondern auch eine langfristige persönliche Entscheidung – mit gesellschaftlichem Gewicht. Die Anonymität gehört der Vergangenheit an.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen