Wo wird ein Schenkungsvertrag hinterlegt?

Wenn jemand beispielsweise einem Familienmitglied eine Immobilie oder ein anderes wertvolles Gut schenken möchte, ist ein Schenkungsvertrag oft unerlässlich – besonders, wenn die Übergabe nicht sofort erfolgt. In Österreich muss ein solcher Vertrag in den meisten Fällen notariell beurkundet werden, um rechtlich gültig zu sein. Das gilt insbesondere für sogenannte Schenkungsversprechen, bei denen die Übertragung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.

Der notarielle Schenkungsvertrag wird beim Notar selbst hinterlegt. Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, und leitet die notwendigen Schritte ein – etwa die Eintragung ins Grundbuch, falls eine Immobilie betroffen ist. Das Dokument bleibt dann beim Notar archiviert, und die Vertragsparteien erhalten jeweils eine beglaubigte Kopie.

Wichtig ist: Ohne notarielle Beurkundung kann die Schenkung unwirksam sein. Das bedeutet, dass der Beschenkte später möglicherweise keinen Anspruch auf das Geschenk hat, wenn der Schenker zurücktreten möchte. Gerade bei hochwertigen Zuwendungen ist es daher ratsam, den rechtlichen Weg über einen Notar einzuschlagen.

Ein zusätzlicher Vorteil: Der Notar klärt auch über steuerliche Folgen auf. Denn auch bei Schenkungen kann die Grunderwerbsteuer oder die Schenkungssteuer eine Rolle spielen – je nach Höhe des Geschenks und der Verwandtschaftsbeziehung. Wer frühzeitig beraten ist, vermeidet böse Überraschungen.

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