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Der Aufhebungsvertrag: Schnell, aber mit Bedacht
Wenn es um maximale Geschwindigkeit geht, ist der Aufhebungsvertrag das effektivste Instrument. Anders als bei einer klassischen Kündigung sind Sie hierbei an keine gesetzlichen oder vertraglichen Fristen gebunden.
Die wichtigsten Fallstricke im Überblick
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld:
Da Sie den Auflösungsvertrag aktiv mitgestalten, unterstellt die Agentur für Arbeit oft eine Mitwirkung an der Arbeitslosigkeit. Droht im Anschluss nahtlose Arbeitslosigkeit, droht in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Die goldene Regel für Fristen: Wenn Ihr Aufhebungsvertrag das Beschäftigungsverhältnis früher beendet, als eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber gedauert hätte, riskieren Sie neben der Sperrzeit auch eine Anrechnung eventueller Abfindungen.
Wichtige Klauseln einfordern: Achten Sie auf eine sofortige, unwiderrufliche Freistellung (unter Fortzahlung der Bezüge) sowie auf eine Klausel zur Auszahlung von noch offenem Resturlaub und Überstunden.
Das Arbeitszeugnis:
Nutzen Sie die Verhandlungsposition für ein konkretes, qualifiziertes und wohlwollendes Zeugnis (Notenwunsch), das idealerweise direkt angehängt wird.
Fazit und nächster Schritt
Ein Express-Ausstieg ist machbar, verlangt jedoch taktisches Geschick. Wer direkt in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechselt, umgeht die Risiken mit dem Arbeitsamt weitgehend. In allen anderen Fällen lohnt sich vor der Unterschrift der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, um finanzielle Einbußen zu minimieren.
Haben Sie bereits eine konkrete neue Arbeitsstelle in Aussicht oder planen Sie zunächst einen Puffer zur Neuorientierung?
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