Kann der Arbeitgeber eine Selbsteinschätzung verlangen?
Ja, der Arbeitgeber darf von Mitarbeitenden eine Selbsteinschätzung verlangen – allerdings nur, wenn sie nicht ausdrücklich vertraglich oder im Arbeitsrecht ausgeschlossen ist. Solche Bewertungen gehören in vielen Unternehmen zum jährlichen Feedback-Prozess dazu und dienen dazu, die eigene Leistung aus der Perspektive der Beschäftigten einzuschätzen.
Die Selbsteinschätzung, auch bekannt als Selbstbeurteilung oder Selbstreflexion, hilft, Stärken und Entwicklungsfelder zu erkennen. Sie wird meist vor einem Gespräch mit der Führungskraft verfasst und fließt in das Gesamtbewertungsbild ein. Dabei geht es nicht nur um Zahlen oder Ergebnisse, sondern auch um Teamarbeit, Eigeninitiative und persönliche Weiterentwicklung.
Obwohl sie oft freiwillig erscheint, kann die Teilnahme in der Praxis fast schon erwartet werden. Wer sich weigert, könnte im Nachteil sein – besonders wenn Kolleg:innen mitmachen. Dennoch: Der Arbeitgeber kann keine rechtliche Zwangsvollstreckung durchsetzen, falls jemand ablehnt. Es handelt sich um ein Instrument der Zusammenarbeit, kein Muss wie die Arbeitszeit.
Auch Führungskräfte und Unternehmer:innen nutzen Selbsteinschätzungen, um an sich zu arbeiten und ihr Führungsverhalten zu überprüfen. Wichtig ist, dabei ehrlich und konstruktiv zu bleiben – nicht zu bescheiden, aber auch nicht übertrieben positiv.
Ein guter Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Fortschritte sichtbar zu machen. So zeigen Sie Eigenverantwortung – und bleiben im Gespräch über Ihre Entwicklung.
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