Eine Kündigung auszusprechen oder zu erhalten, gehört zu den emotional aufwühlendsten Momenten im beruflichen Leben. Ob Sie selbst den Entschluss gefasst haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden, oder ob Sie überraschend mit einer betriebs- oder verhaltensbedingten Kündigung konfrontiert werden – die ersten Stunden und Tage nach diesem Ereignis sind von einer enormen Tragweite. Plötzlich steht die Frage im Raum: Wem erzähle ich das eigentlich als Erstes?
Diese vermeintlich simple organisatorische Entscheidung ist in Wahrheit ein hochsensibler strategischer Schachzug. Denn die Art und Weise, wie Sie mit der Neuigkeit umgehen, beeinflusst nicht nur Ihren Seelenfrieden, sondern kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, Ihren Ruf in der Branche und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt massiv beeinflussen.
In diesem ersten Teil unseres umfassenden Expertenratgebers beleuchten wir die entscheidenden Prioritäten, die Fallstricke der ersten Stunde und warum Diskretion in dieser Phase Ihr wertvollstes Kapital ist.
Die emotionalen Phasen nach der Kündigung: Warum der erste Impuls oft trügt
Egal ob Freude über den Neuanfang oder Schock und Frustration nach einer unerwarteten Trennung: Die Psyche spielt nach einer Kündigung verrückt.
Der Schockzustand: Das rationale Denken ist kurzzeitig blockiert. In diesem Zustand neigen viele Menschen dazu, unüberlegte Handlungen zu setzen – etwa sofort den gesamten Kollegenkreis in eine WhatsApp-Gruppe einzuweihen oder den Frust ungefiltert auf Social-Media-Plattformen wie LinkedIn oder X (ehemals Twitter) abzuladen.
Das soziale Bedürfnis nach Trost oder Bestätigung: Der Drang, Dampf abzulassen oder sich Bestätigung zu holen, ist menschlich. Doch der falsche Empfänger kann gravierende Dominoeffekte auslösen.
Die juristische Tragweite: Je nach Art der Kündigung laufen Fristen (zum Beispiel für eine Kündigungsschutzklage in Deutschland oder Österreich). Jedes unbedachte Wort, das intern die Runde macht, kann von Vorgesetzten oder HR gegen Sie verwendet werden.
Deshalb gilt als eiserne Grundregel für die ersten 24 Stunden: Atmen Sie durch, bevor Sie sprechen. Der Kreis der Eingeweihten sollte in dieser Phase so klein wie möglich gehalten werden.
Kreis 1: Der absolut innere Zirkel – Partner, Familie und engste Vertraute
Bevor Sie auch nur einen Gedanken an berufliche Netzwerke oder die Abteilung verschwenden, steht die Privatsphäre im Fokus. Wer gehört also in die allererste Kategorie der Personen, die von Ihnen informiert werden sollten?
1. Der Lebenspartner oder die engste Familie
Wenn Sie in einer Partnerschaft leben oder familiäre Verpflichtungen haben, ist der Partner oder die Partnerin die erste Anlaufstelle.
Warum? Eine Kündigung bedeutet immer auch eine Veränderung der finanziellen und emotionalen Stabilität des Haushalts. Ihr Partner muss in die Lage versetzt werden, die Situation gemeinsam mit Ihnen zu bewältigen.
Worauf zu achten ist: Klären Sie im vertrauten Kreis ab, welche Emotionen gerade vorherrschen, und vereinbaren Sie Stillschweigen nach außen, falls die offizielle Kommunikation im Betrieb noch nicht abgeschlossen ist.
2. Der engste, absolut verschwiegene Freundeskreis
Manchmal braucht man ein neutrales Gegenüber, um den ersten emotionalen Druck abzubauen.
Die Bedingung: Wählen Sie hierbei ausschließlich Personen aus, die nachweislich verschwiegen sind und beruflich absolut nichts mit Ihrer Branche oder Ihrem aktuellen Arbeitgeber zu tun haben. Der beste Freund aus Jugendtagen, der in einer völlig anderen Stadt und Branche arbeitet, ist ideal.
Tabu: Kollegiale Freundschaften gehören in dieser allerersten Phase noch nicht in diesen Kreis – selbst dann nicht, wenn Sie sich seit Jahren nahestehen. Im beruflichen Kontext können Loyalitätskonflikte entstehen, die schneller explodieren, als Ihnen lieb ist.
Die arbeitsrechtliche Perspektive: Warum Offenheit zur falschen Zeit schadet
Gerade in Deutschland und Österreich ist das Arbeitsrecht stark formalisiert. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, befinden Sie sich oft in einer Verhandlungsposition (etwa über Abfindungen, Aufhebungsverträge oder einvernehmliche Trennungen).
Informationslecks im Unternehmen: Wenn Sie zu früh mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Kündigung sprechen, verbreitet sich die Nachricht im Flurfunk rasend schnell.
Schwächung der eigenen Position: Erfährt die Personalabteilung oder die Geschäftsführung über den Buschfunk, dass Sie bereits resigniert haben oder ohnehin innerlich gekündigt ist, sinkt Ihre Verhandlungsmacht bei einer möglichen Aufhebungsvereinbarung spürbar.
Risiko von Missverständnissen: Informationen verändern sich auf dem Weg durch die Teeküche. Plötzlich heißt es nicht mehr, dass Sie über einen Aufhebungsvertrag nachdenken, sondern dass Sie „fristlos entlassen wurden“ oder „das Handtuch geschmissen haben“. Solche Gerüchte können Ihrem Ruf nachhaltig schaden.
Wichtiger Hinweis: Bewahren Sie alle Dokumente (Kündigungsschreiben, Einschreiben-Belege, Zeugnisse) an einem sicheren Ort auf, bevor Sie auch nur mit irgendjemandem außerhalb Ihres direkten Zuhauses über die Details sprechen.
Strategische Vorbereitung auf den nächsten Schritt
Bevor Sie den Blick nach außen richten – also an Vorgesetzte, HR oder den restlichen Kollegenkreis –, müssen Sie sich im Klaren sein, was Ihr nächstes Ziel ist.
Haben Sie selbst gekündigt? Dann steht die saubere Übergabe und das Verfassen eines professionellen Abschiedsschreibens im Vordergrund. Hier müssen Sie überlegen, wann Sie das Team informieren wollen, um Unruhe zu vermeiden, aber dennoch fair mit Ihren Lieblingskollegen umzugehen.
Wurde Ihnen gekündigt? Dann ist der erste professionelle Schritt oft der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht oder zum Betriebsrat/Personalvertretung, um die rechtliche Validität der Kündigung zu prüfen, noch bevor Sie im Büro groß darüber sprechen.
Ausblick auf den zweiten Teil
Im nächsten Teil dieses Expertenratgebers widmen wir uns der Frage, wie und wann Sie den professionellen Kreis informieren sollten: Wann weihen Sie HR und Vorgesetzte ein? Wie verkünden Sie die Nachricht Ihren Kolleginnen und Kollegen, ohne Brücken einzureißen? Und wie nutzen Sie Social Media, ohne schlafende Hunde zu wecken?
Haben Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn bereits die Erfahrung einer Kündigung gemacht oder stehen aktuell vor dieser Situation?
Der ideale Ablauf nach dem Chef: Personalabteilung und das Team
Nachdem das klärende Vier-Augen-Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten stattgefunden und die schriftliche Kündigung überreicht wurde, gilt es, den organisatorischen Übergang professionell zu gestalten. Der nächste logische Schritt führt direkt zur Personalabteilung (HR).
Die Rolle von HR und direkten Kollegen
Die Personalabteilung:
Suchen Sie zeitnah das Gespräch mit HR, um den Eingang formal bestätigen zu lassen. Lassen Sie sich auf Ihrer Kopie der Kündigung unbedingt den Empfang mit Datum und Unterschrift bestätigen. Hier werden auch offene Fragen zu Resturlaub, Überstunden und dem Ausstellungsdatum des Arbeitszeugnisses geklärt. Das Team und enge Vertraute: Erst wenn dieser administrative Rahmen steht, sollten Sie Ihre Kollegen informieren. Beginnen Sie am besten mit den engsten Teammitgliedern, mit denen Sie täglich direkt zusammenarbeiten.
Wichtig: Vermeiden Sie unbedingt den sogenannten „Flurfunk“ vor dem offiziellen Chef-Gespräch. Erfährt der Vorgesetzte über Umwege von Ihrer Kündigung, hinterlässt das fast immer einen verbrannten Eindruck und beschädigt Ihr berufliches Netzwerk nachhaltig.
Souverän bis zum letzten Arbeitstag
Behalten Sie im Kopf, dass man sich im Berufsleben immer zweimal sieht. Ein sauberer Abgang zeichnet sich dadurch aus, dass Sie bis zum letzten Tag diszipliniert arbeiten, eine ordentliche Übergabe vorbereiten und sich wertschätzend von Ihrem Umfeld verabschieden. So bleibt Ihr Ruf auch nach dem Weggang positiv und Sie sichern sich wertvolle Kontakte für Ihre zukünftige Karriere.
Haben Sie bereits konkrete Bedenken, wie Ihr Vorgesetzter auf die Nachricht reagieren könnte?
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.