So viel bleibt dir monatlich im Trennungsunterhalt
Wenn du dich von deinem Partner trennst, stellt sich oft die Frage: Wie viel Unterhalt muss ich zahlen – und was darf ich selbst behalten? Der sogenannte Selbstbehalt gibt an, wie viel Geld dir monatlich verbleiben muss, damit du deinen Lebensunterhalt selbst sichern kannst.
Bei nicht erwerbstätigen Partnern beträgt dieser Betrag derzeit 1.385 Euro pro Monat. Darin enthalten sind neben dem Grundbedarf auch Kosten für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten – pauschal mit 580 Euro angesetzt. Zahlt jemand tatsächlich mehr für die Miete, kann dieser Betrag unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden, sofern die Kosten angemessen erscheinen.
Das bedeutet: Selbst wenn du während der Trennung nicht arbeitest, hast du Anspruch darauf, dass dir diese Summe verbleibt – und nur der darüber hinausgehende Betrag könnte als Trennungsunterhalt an den anderen Partner fließen. Wichtig ist dabei, dass das Gericht stets prüft, ob die Wohnkosten im Rahmen des Üblichen liegen. Eine überteuerte Wohnung könnte also dazu führen, dass dir weniger als die volle Summe anerkannt wird.
Die Regelung soll sicherstellen, dass niemand durch die Trennung in finanzielle Not gerät. Gleichzeitig wird der Unterhaltsbedarf des anderen Partners fair berücksichtigt. Besonders in der Anfangszeit nach der Trennung bietet der Selbstbehalt eine wichtige finanzielle Orientierung – sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Berechtigten.
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