Wie lange muss der Arbeitgeber nach der Kündigung zahlen? Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen und Urlaubsabgeltung im deutschen Arbeitsrecht

Eine Kündigung im Arbeitsverhältnis bringt für Arbeitnehmer eine Vielzahl von Fragen mit sich. Neben der emotionalen Bewältigung steht vor allem die finanzielle Absicherung im Vordergrund. Eine der zentralen Fragen lautet dabei: Wie lange muss der Arbeitgeber nach einer Kündigung eigentlich noch Gehalt oder Lohn zahlen?

Die Antwort darauf ist im deutschen Arbeitsrecht nicht pauschal mit einer einzigen Zahl zu beantworten. Sie hängt von verschiedenen entscheidenden Faktoren ab, wie etwa der Kündigungsfrist, dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, vertraglichen Vereinbarungen sowie eventuellen Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung oder Schadensersatz.

In diesem ersten Teil unseres umfassenden Expertenratgebers beleuchten wir die grundlegenden Mechanismen der Gehaltszahlung nach einer Kündigung, erklären die Bedeutung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen und zeigen auf, was während der Freistellung gilt.

1. Das Grundprinzip: Gehaltszahlung bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses

Der fundamentale Grundsatz im Arbeitsrecht lautet: Der Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht grundsätzlich bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wird das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, läuft der Vergütungsanspruch bis zu dem Tag weiter, an dem die Kündigungsfrist regulär abläuft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in dieser Zeit tatsächlich noch im Betrieb arbeitet oder ob er bereits von der Arbeit freigestellt wurde.

  • Beispiel: Erhält ein Arbeitnehmer am 15. Oktober eine Kündigung mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Januar des Folgejahres. Bis zu diesem Tag ist der Arbeitgeber verpflichtet, das vereinbarte monatliche Bruttogehalt in voller Höhe zu zahlen.

  • Proportionalität bei taggenauer Abrechnung: Endet das Arbeitsverhältnis mitten im Monat (etwa durch einen Aufhebungsvertrag oder eine außerordentliche fristlose Kündigung, die rechtlich als taggenaue Beendigung wirkt), wird das Gehalt für diesen Monat anteilig (prorata temporis) berechnet.

2. Die Kündigungsfristen als entscheidender Zeitfaktor

Wie lange der Arbeitgeber zahlen muss, richtet sich in erster Linie nach der Dauer der Kündigungsfrist. Diese bestimmt den exakten Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis erlischt. Die Fristen können sich aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

A. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 BGB

Für Arbeitsverhältnisse in Deutschland gilt gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine grundsätzliche Basiskündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Diese vierwöchige Frist gilt für beide Seiten während einer vereinbarten Probezeit (maximal die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses). Nach Ablauf der Probezeit verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber – je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

  • 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Ende des Kalendermonats

  • 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate zum Ende des Kalendermonats

  • 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Ende des Kalendermonats

  • 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Ende des Kalendermonats

  • 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Ende des Kalendermonats

  • 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Ende des Kalendermonats

  • 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Wichtig zu wissen: Für den Arbeitnehmer bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit in der Regel konstant bei vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass verlängerte Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen gelten.

B. Vertragliche und tarifvertragliche Regelungen

Sehr häufig weichen Arbeitsverträge oder anwendbare Tarifverträge von den gesetzlichen Mindestfristen ab. Oftmals wird hier eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende oder zum Monatsende vereinbart.

  • Das Günstigkeitsprinzip: Wichtig ist, dass vertragliche Regelungen die gesetzlichen Fristen für den Arbeitnehmer nicht unterschreiten dürfen (es sei denn, es greifen gesetzliche Ausnahmen wie Kleinbetriebe mit maximal 10 Mitarbeitern). Längere Fristen bedeuten automatisch, dass der Arbeitgeber auch entsprechend länger das Gehalt weiterzahlen muss.

3. Die Rolle der Freistellung: Weiterzahlung trotz Nichtarbeit

Häufig schickt der Arbeitgeber einen gekündigten Arbeitnehmer direkt nach Ausspruch der Kündigung bis zum Ende der Frist nach Hause. Man spricht hier von einer Arbeitsfreistellung.

  • Voller Lohnanspruch: Eine Freistellung entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Da der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft weiterhin anbietet (bzw. der Arbeitgeber auf sie verzichtet), bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen (§ 615 BGB). Der Arbeitnehmer erhält also weiterhin sein gewohntes monatliches Gehalt, ohne im Unternehmen zu erscheinen.

  • Widerruflich vs. unwiderruflich: Bei einer unwiderruflichen Freistellung wird oft geregelt, ob noch offener Urlaub oder Überstunden in die Freistellung einfließen. Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer theoretisch während der Frist noch einmal kurzfristig zur Arbeit zurückrufen.

4. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Zahlungen nach einer Kündigung ist die Urlaubsabgeltung.

Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Kann dieser Urlaub bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses – zum Beispiel wegen einer Freistellung, einer langfristigen Krankheit oder betrieblicher Notwendigkeiten – nicht mehr in natura genommen werden, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den verbleibenden Resturlaub finanziell abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

  • Berechnung: Zur Auszahlung kommt der Bruttoarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden, umgerechnet auf die offenen Urlaubstage. Diese Urlaubsabgeltung wird mit dem letzten regulären Gehalt fällig und erhöht die Endabrechnung des Arbeitgebers entsprechend.

Möchten Sie wissen, wie sich Sonderfälle wie eine fristlose Kündigung, eine langwierige Erkrankung kurz vor Ablauf der Frist oder das Einreichen einer Kündigungsschutzklage auf die Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers auswirken? Welche Details sind in diesem Zusammenhang noch zu beachten?

Sonderfälle und finanzielle Absicherung nach der Kündigung

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, spielen neben der regulären Kündigungsfrist oft Sonderregeln eine entscheidende Rolle. Besonders bei einer Freistellung bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich zur vollständigen Lohnzahlung verpflichtet, selbst wenn Sie zu Hause bleiben. Eine Anrechnung von anderem Verdienst droht meist erst bei unzulässiger Untätigkeit.

Wichtige Faktoren im Überblick

  • Resturlaub und Überstunden: Diese müssen entweder abgebaut oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden.

  • Kündigungsschutzklage: Wird diese eingereicht und das Gericht stellt die Unwirksamkeit der Kündigung fest, kann ein Anspruch auf rückwirkenden Annahmeverzugslohn entstehen.

  • Ausschlussfristen: Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten kurze Fristen (oft drei Monate), innerhalb derer Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden müssen, da sie andernfalls verfallen.

Handlungsschritte bei ausbleibender Zahlung

Bleibt der letzte Lohn aus, sollten Arbeitnehmer schnell reagieren. Der Lohn ist eine Bring- beziehungsweise Schickschuld und wird mit dem Ende des Monats oder dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt fällig.

  1. Fristen prüfen: Kontrollieren Sie den vertraglichen Fälligkeitstermin.

  2. Schriftliche Mahnung: Fordern Sie den Arbeitgeber unter Setzung einer klaren Frist (etwa 7 bis 14 Tage) zur Zahlung auf.

  3. Rechtliche Schritte: Bei anhaltender Zahlungsverweigerung hilft der Gang zum Anwalt oder direkt zum Arbeitsgericht (Lohnklage).

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie am besten vorgehen, wenn Ihr Arbeitgeber die Auszahlung verweigert?