Wie viel GdB bei PTBS? Ein umfassender Leitfaden zur Bewertung, Einstufung und Antragstellung (Teil 1)
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine schwerwiegende psychische Erkrankung, die nach dem Erleben oder Beobachten eines traumatisierenden Ereignisses auftreten kann.
1. Die rechtliche Grundlage: Versorgungsmedizinische Grundsätze
Der Grad der Behinderung wird in Deutschland nicht nach freien Ermessen der Sachbearbeiter festgelegt, sondern richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG). Wer in der entsprechenden Tabelle nach dem Begriff „Posttraumatische Belastungsstörung“ sucht, wird dort allerdings nicht direkt fündig.
In den VMG wird die PTBS unter der Rubrik Teil B, Ziffer 3.7 „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen“ eingeordnet.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich in Zehnerschritten und reicht von 0 bis 100. Erst ab einem GdB von 20 erfolgt eine amtliche Feststellung, und ab einem GdB von 50 gilt eine Person rechtlich als schwerbehindert.
2. GdB-Tabelle bei PTBS: Die Einstufungskriterien
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze unterteilen psychische Störungen und Traumafolgen in vier wesentliche Schweregrade:
3. Wann liegt eine „soziale Anpassungsschwierigkeit“ vor?
Der Begriff der sozialen Anpassungsschwierigkeiten ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt bei der GdB-Bewertung von PTBS-Erkrankungen.
Leichte Anpassungsschwierigkeiten (GdB 30–40): Betroffene können ihren Alltag und ihren Beruf trotz vorhandener Beschwerden (wie Schlafstörungen, Ängsten, Flashbacks) weitgehend selbstständig bewältigen.
Kontakt- und Beziehungsfähigkeiten sind jedoch eingeschränkt. Mittelgradige Anpassungsschwierigkeiten (GdB 50–70): Hier ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt meist nur noch unter erheblichen Einschränkungen, Schutzbedingungen oder gar nicht mehr möglich.
Familiäre und soziale Gefüge sind stark belastet oder zerstört. Schwere Anpassungsschwierigkeiten (GdB 80–100): Betroffene benötigen regelmäßige Aufsicht oder Hilfe bei der alltäglichen Lebensführung.
Ein eigenständiges Agieren in der Gesellschaft oder Arbeitswelt ist kaum mehr gegeben.
4. Besonderheit: Komplexe PTBS (kPTBS) und Komorbiditäten
Bei einer komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung (kPTBS), die häufig aus mehrfachen oder langanhaltenden Traumatisierungen (z. B. in der Kindheit oder durch chronische Gewalt) resultiert, liegen neben den klassischen PTBS-Symptomen oft tiefgreifende Störungen der Selbstwahrnehmung und Gefühlsregulation vor. In der Regel führt eine diagnostizierte und nachgewiesene kPTBS aufgrund der gravierenden Alltagsauswirkungen zu einer Einstufung im Bereich der Schwerbehinderung (ab GdB 50 aufwärts).
Zusätzlich treten bei einer PTBS sehr häufig Begleiterkrankungen (Komorbiditäten) auf, wie beispielsweise:
Mittelschwere bis schwere Depressionen
Angsterkrankungen und Panikstörungen
Somatoforme Schmerzstörungen
Suchterkrankungen
Wichtiger Bewertungsgrundsatz: Die einzelnen GdB-Werte verschiedener Erkrankungen werden beim Versorgungsamt nicht einfach addiert.
(Hinweis: In Teil 2 erfahren Sie alles über den konkreten Ablauf der Antragstellung, wichtige Befundunterlagen, Nachteilsausgleiche ab GdB 30/50 sowie Strategien im Falle eines Widerspruchs.)
Strategien für den erfolgreichen Antrag
Ein erfolgreicher Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) bei einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erfordert eine präzise Vorbereitung. Da das Versorgungsamt nicht nach der reinen Diagnose, sondern nach den konkreten Auswirkungen im täglichen Leben entscheidet, ist eine lückenlose Dokumentation der Schlüssel zum Erfolg.
Ärztliche Atteste: Reichen Sie detaillierte Berichte von Fachärzten für Psychiatrie oder Psychotherapie ein, die Ihre Einschränkungen exakt beschreiben.
Symptom-Tagebuch: Dokumentieren Sie über mehrere Wochen hinweg, wie sich Flashbacks, Schlafstörungen oder Angstzustände auf Ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit auswirken.
Sozialer Rückzug: Machen Sie deutlich, inwiefern Kontakte zu Freunden, Familie oder die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind.
Rechte und Nachteilsausgleiche nutzen
Wird ein GdB von mindestens 50 anerkannt, liegt eine Schwerbehinderung vor.
Wichtig zu wissen: Auch ab einem GdB von 30 oder 40 können Betroffene bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, um den besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz zu erhalten.
Zusätzlich profitieren Sie ab GdB 50 von steuerlichen Freibeträgen, Zusatzurlaub sowie unter bestimmten Voraussetzungen von einem früheren Eintritt in die Altersrente.
Fazit und nächster Schritt
Die Einstufung des GdB bei PTBS ist stark einzelfallabhängig. Lassen Sie sich bei der Antragstellung oder im Falle eines Widerspruchs am besten von spezialisierten Verbänden (wie dem VdK oder SoVD) oder Fachanwälten für Sozialrecht unterstützen.
Haben Sie bereits konkrete Schritte für Ihren Antrag eingeleitet oder stehen Sie vor der Herausforderung, den Widerspruch einzureichen?
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