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Nach dem Nettogehalt: Die Netto-Deckelung im Detail
Um die genaue Höhe des Krankengeldes zu bestimmen, reicht der Blick auf den Bruttowert allein nicht aus. Der Gesetzgeber hat zum Schutz vor Überversicherungen eine wichtige Obergrenze eingezogen: Das Krankengeld darf niemals höher sein als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Bei einem Nettoeinkommen von 1.400 Euro greift diese sogenannte Netto-Deckelung unmittelbar:
90 Prozent von 1.400 Euro
ergeben exakt 1.260 Euro im Monat.
Da die reguläre Berechnung über 70 Prozent des Bruttogehalts (bei einem angenommenen Brutto von rund 1.900 bis 2.000 Euro) oft nah an diesen Betrag herankommt oder diesen sogar leicht übersteigen kann, ist die Netto-Deckelung bei kleineren und mittleren Einkommen das entscheidende Korrektiv. Der niedrigere Wert aus beiden Berechnungen wird schließlich ausgezahlt.
Wichtige Abzüge: Netto ist nicht gleich netto
Ein oft unterschätzter Punkt bei der Berechnung des tatsächlichen Auszahlungsbetrags sind die Sozialabgaben. Vom errechneten Brutto-Krankengeld ist die Leistung nämlicher nicht komplett abgabenfrei:
Kranken- und Pflegeversicherung:
Während des Krankengeldbezugs sind Sie grundsätzlich beitragsfrei in der Krankenversicherung versichert. Allerdings müssen Sie den ermäßigten Beitragssatz sowie den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und den vollen Pflegeversicherungsbeitrag selbst tragen. Diese Beträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten. Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen während des Leistungsbezugs komplett. Für die Rentenversicherung zahlt die Krankenkasse einen Teil als Zuschuss weiter, sodass Ihre Rentenansprüche nicht komplett einbrechen.
Zusammenfassend müssen Sie von Ihrem Brutto-Krankengeld noch etwa 10 bis 12 Prozent für die verbleibenden Sozialabgaben abziehen. Vom ausgezahlten Betrag bleiben Ihnen bei einem Nettoausgangswert von 1.400 Euro unterm Strich meist rund 1.100 bis 1.150 Euro monatlich auf dem Konto.
Fazit und Expertentipp
Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und bisher 1400 Euro netto verdient hat, spürt die finanzielle Einbuße im Geldbeutel deutlich. Die gesetzliche Lohnersatzleistung fängt den Verdienstausfall zwar gut auf, schließt ihn jedoch nicht vollständig.
Praxis-Tipp: Um dem finanziellen Druck in einer schwierigen gesundheitlichen Phase vorzubeugen, empfiehlt sich der frühzeitige Blick auf bestehende Absicherungen. Eine private Krankentagegeldversicherung kann diese Lücke schließen, sollte allerdings idealerweise abgeschlossen werden, solange man gesund und voll arbeitsfähig ist.
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