Wie wirkt sich das Krankengeld auf die Rente aus? (Teil 1)
Wenn eine längerfristige Erkrankung den Berufsalltag unterbricht, steht für die betroffenen Arbeitnehmer zunächst die gesundheitliche Genesung im Vordergrund. Doch schnell tauchen neben den körperlichen Belastungen auch finanzielle Sorgen auf.
In dieser Phase fragen sich viele Versicherte zu Recht, welche Konsequenzen der Leistungsbezug für ihre spätere Altersversorgung hat. Drohen durch die finanzielle Lücke während der Krankheit dauerhafte Einbußen bei den Rentenpunkten, oder gleicht das System diesen Zeitraum aus? Dieser erste Teil des Fachartikels beleuchtet die grundlegenden Mechanismen, wie der Krankengeldbezug mit der gesetzlichen Rentenversicherung verknüpft ist.
Die gesetzliche Versicherungspflicht beim Krankengeld
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass während einer schweren Erkrankung und dem damit verbundenen Bezug von Krankengeld keinerlei Beiträge mehr in die Rentenkasse fließen.
Das bedeutet im Detail:
Fortlaufende Beitragszahlung: Die zuständige Krankenkasse ermittelt für die Zeit des Krankengeldbezugs sogenannte beitragspflichtige Einnahmen.
Tragung der Beiträge: Die Beiträge zur Rentenversicherung werden während dieser Zeit zwar fällig, jedoch nicht in voller Höhe vom Versicherten allein getragen. Die Finanzierung erfolgt anteilig.
Meldung an den Träger:
Die Krankenkassen übernehmen die Meldung dieser Zeiten sowie die direkte Weiterleitung der Beiträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger automatisch.
Berechnungsgrundlage und Rentenpunkte
Für die spätere Rentenhöhe sind die während des Erwerbslebens gesammelten Entgeltpunkte (oft als Rentenpunkte bezeichnet) von entscheidender Bedeutung. Während einer Erkrankung wird das Krankengeld zwar als Entgeltersatzleistung ausgezahlt, allerdings dient nicht die volle Höhe des vorherigen Bruttogehalts als Basis für die Rentenberechnung.
Der Bemessungsfaktor: Als Grundlage für die Rentenbeiträge während des Krankengeldbezugs werden 80 Prozent des zuletzt erzielten regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts herangezogen, das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beitragspflichtig war.
Vergleich zum Vorinkommen: Da das reguläre Krankengeld selbst bei 90 Prozent des Nettoeinkommens (jedoch maximal bei 78 Prozent des Bruttoeinkommens) gedeckelt ist, liegt die Berechnungsgrundlage für die Rentenbeiträge meist etwas unter dem Wert, den man bei voller Berufstätigkeit erzielt hätte.
Auswirkungen auf die Wartezeit: Die Zeiten des Krankengeldbezugs zählen uneingeschränkt als Beitragszeiten. Sie fließen somit in wichtige Wartezeiten ein – etwa für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte.
Dennoch führt die rechnerische Absenkung der beitragspflichtigen Einnahmen auf 80 Prozent dazu, dass über einen sehr langen Krankheitszeitraum hinweg minimal weniger Entgeltpunkte im Vergleich zur Vollarbeit aufgebaut werden.
Dieses Video bietet zusätzliche Einblicke in die komplexen Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen dem Bezug von Krankengeld und bestehenden Rentenansprüchen.
So sichern Sie Ihre Rentenansprüche ab: Praktische Tipps und Auswege
Wenn der Bezug von Krankengeld droht oder bereits läuft, sollten Betroffene nicht tatenlos zusehen. Da während dieser Phase die Rentenbeiträge sinken – auch wenn die Anrechnungszeiten als beitragsfreie Zeiten im Versicherungsverlauf erhalten bleiben –, drohen im Alter spürbare Lücken.
Aktives Handeln bei drohendem Krankengeldbezug
Rechtzeitige Beratung nutzen: Sprechen Sie frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung sowie Ihrer Krankenkasse. Eine Renteninformation gibt Aufschluss über den aktuellen Stand und hilft, mögliche Einbußen zu berechnen.
Nahtlose Übergänge planen: Nach maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren läuft das Krankengeld für dieselbe Krankheit aus (Aussteuerung). Oft droht dann nahtlos Arbeitslosigkeit oder eine Erwerbsminderungsrente. Ein frühzeitiger Antrag verhindert finanzielle Abbrüche.
Rehabilitation vor Rente: Nutzen Sie medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen. Diese dienen nicht nur Ihrer Genesung, sondern sichern oft auch den Übergang zurück in den Job, wodurch reguläre, höhere Beiträge in die Rentenkasse fließen.
Freiwillige Beiträge prüfen: Wer es sich leisten kann, hat die Möglichkeit, während des Krankengeldbezugs oder bei Arbeitslosigkeit freiwillige Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um den späteren Rentenanspruch stabil zu halten.
Fazit
Krankengeld ist eine existenzielle Absicherung bei längerer Krankheit, hinterlässt jedoch Spuren in der späteren Rentenbilanz, da die Beitragsbemessungsgrundlage sinkt. Zwar schützt der Gesetzgeber Versicherte durch die Anrechnung von beitragsfreien Zeiten vor dem totalen Absturz, doch der entgangene Verdienst spiegelt sich später im monatlichen Rentenbescheid wider.
Wer die eigenen Ansprüche kennt, die Fristen im Blick behält und rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch nimmt, kann den negativen Folgen gezielt entgegenwirken und die Weichen für einen abgesicherten Ruhestand stellen.
Wie möchten Sie im nächsten Schritt vorgehen? Soll ich Ihnen helfen, den ersten Teil dieses Artikels zu verfassen, oder haben Sie Fragen zu einem bestimmten Renten- oder Versicherungsdetail?

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