Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Lohnfortzahlung – aber nicht unbegrenzt. Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung höchstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt. Diese Frist beginnt am Tag des Krankheitsbeginns und läuft kontinuierlich weiter, unabhängig davon, ob Sie bereits wieder arbeiten oder noch nicht.
Wichtig zu wissen: Die Zeit, in der Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin das Gehalt zahlt – meist die ersten sechs Wochen –, wird in diese 78-Wochen-Frist mit eingerechnet. Das bedeutet, nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber springt die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld, bis die 78 Wochen erreicht sind.
Dieser Zeitraum kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden, etwa wenn eine medizinische Rehabilitation angeschlossen wird oder wenn die Erkrankung besonders schwerwiegend ist. In solchen Fällen prüft die Krankenkasse individuell, ob eine Weiterzahlung möglich ist.
Es lohnt sich daher, frühzeitig mit der eigenen Krankenkasse zu sprechen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert. So vermeiden Sie Lücken in der Absicherung und behalten die nötige finanzielle Ruhe, um sich vollständig auf die Genesung zu konzentrieren.
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