Wer zahlt 2024 noch Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag – kurz „Soli“ – wurde vor Jahrzehnten eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Obwohl er längst nicht mehr für alle gilt, bleibt er für bestimmte Gruppen weiterhin Pflicht.

Seit 2021 profitieren viele niedrige und durchschnittliche Einkommen von der weitgehenden Abschaffung des Solis. Doch wer gut verdient, zahlt weiterhin. Konkret betrifft das Besserverdienende, deren Einkommen über bestimmten Freibeträgen liegen. Für Ledige liegt diese Grenze bei 73.000 Euro im Jahr, für Verheiratete bei 146.000 Euro. Wer darüber verdient, muss weiterhin den vollen Solidaritätszuschlag leisten – allerdings nur auf den Teil des Einkommens, der diesen Schwellenwert übersteigt.

Auch Anleger und Sparer sind betroffen, wenn sie über höhere Kapitalerträge verfügen. Der Sparerpauschbetrag, der steuerfrei bleibt, liegt bei 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete. Wer mehr verdient – etwa durch Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne – und diesen Freibetrag überschreitet, muss den Soli auf die darüberliegenden Erträge zahlen.

Das bedeutet: Für die große Mehrheit der Bürger ist der Soli Geschichte. Doch wer gut verdient oder über nennenswerte Kapitalerträge verfügt, sieht den Zuschlag weiterhin auf der Steuerbescheid. Die Regelung bleibt damit ein Beispiel dafür, wie Steuererleichterungen gezielt jene entlasten, die weniger tragen können – während die finanziell stärkeren Beiträge weiterhin leisten.

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