Kündigungsfrist beim Minijob: Was gilt für 520-Euro-Kräfte?
Wer einen Minijob auf 520-Euro-Basis ausübt, genießt arbeitsrechtlich im Wesentlichen dieselben Rechte wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dazu gehört auch der Schutz durch gesetzliche Regelungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Viele Beschäftigte glauben fälschlicherweise, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung keine festen Vorgaben einzuhalten sind – das ist jedoch ein Irrtum.
Für Minijobber gilt grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Diese Frist greift wahlweise zum 15. eines Kalendermonats oder zum Monatsende. Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis eigenständig beenden möchten, müssen Sie diesen Zeitraum einplanen und Ihre Kündigung rechtzeitig einreichen.
Auch Arbeitgeber sind an diese Grundlagen gebunden. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit können sich die Fristen für den Arbeitgeber sogar verlängern. Wichtig dabei ist: Jede Kündigung muss stets schriftlich auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Abwicklung per E-Mail, Nachrichtendienst oder mündlicher Absprache ist rechtlich unwirksam.
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