Welcher Verstoß ist schlimmer: A oder B?

Im deutschen Punktesystem im Verkehr unterscheidet man zwischen zwei Gruppen von Zuwiderhandlungen: Gruppe A und Gruppe B. Verstöße der Gruppe A gelten als schwerwiegender und haben daher oft schwerwiegendere Konsequenzen als jene der Gruppe B.

Zu den A-Verstößen gehören beispielsweise Trunkenheit am Steuer, Behinderung von Rettungskräften oder das Ignorieren eines „Stop-Schilds“ an einer Ampel. Solche Handlungen gefährden die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erheblich. Bei einem A-Verstoß erhält man nicht nur zwei Punkte in Flensburg, sondern muss oft auch mit einem längeren Fahrverbot und hohen Geldbußen rechnen.

Verstöße der Gruppe B sind zwar auch strafbar, gelten aber als weniger schwerwiegend. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb bestimmter Grenzen oder das Fahren ohne vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung. Auch hier gibt es Punkte – allerdings nur einen – und in der Regel geringere Sanktionen.

Die Unterscheidung hilft, das Risiko einzelner Verhaltensweisen besser einzuschätzen. Wer beispielsweise wiederholt A-Verstöße begeht, kann schneller die Fahrerlaubnis verlieren. Seit Einführung des Punktesystems im Jahr 1998 wurde es 2014 überarbeitet, um gerechter und transparenter zu werden. Die aktuelle Einteilung gilt seit dem 1. Mai 2014.

Unabhängig von der Gruppe gilt: Jeder Punkt in Flensburg ist ein Warnsignal. Wer sicher und rücksichtsvoll im Straßenverkehr unterwegs ist, bleibt am besten punktfrei – und vor allem unfallfrei.

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