Kann ich einen Fernseher in der Steuererklärung absetzen?

Ob ein Fernseher steuerlich absetzbar ist, hängt davon ab, wozu du ihn nutzt. Wenn du ihn ausschließlich privat benutzt, darfst du ihn leider nicht als Werbungskosten geltend machen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Wer den Fernseher beruflich benötigt, kann ihn unter Umständen ganz oder teilweise von der Steuer absetzen.

Das gilt vor allem für freie Journalisten, Medienproduzenten oder Selbstständige, deren Arbeit Geräte wie Fernseher, Radios, Kameras oder Schnitttechnik erfordert. Wird der Fernseher beispielsweise zur Nachrichtenbeobachtung, zur Berichterstattung oder für die Erstellung von Inhalten genutzt, gilt er als berufliche Ausgabe. In solchen Fällen kannst du ihn als Betriebsmittel ansprechen – entweder sofort als Sachausgabe oder über die Abschreibung bei höherem Wert.

Achte darauf, dass du den Beleg und einen Nachweis über die berufliche Nutzung aufbewahrst – etwa durch ein Protokoll oder Arbeitsunterlagen. Das Finanzamt möchte wissen, in welchem Umfang der Fernseher tatsächlich dienstlich genutzt wird. Bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) kannst du nur den entsprechenden Anteil absetzen. Ein reiner Privatgebrauch reicht hingegen nicht aus. Wer also nur abends Serien schaut, wird mit der Steuererklärung keinen Erfolg haben. Doch wer seinen Bildschirm als Werkzeug für die Arbeit nutzt, sollte die Möglichkeit der Absetzbarkeit nicht unterschätzen. Gerade für Freiberufler im Medienbereich kann ein solcher Ansatz die Steuerlast spürbar senken.

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